AGB

 1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Abschluss, den Inhalt und die Abwicklung von Verträgen über den Kauf und Service von Produkten bei der Schaerer AG (nachfolgend Schaerer genannt). Vorbehalten bleiben anders lautende schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien. Mit der Bestellung gelten die AGB als vom Kunden akzeptiert. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von der Schaerer schriftlich bestätigt werden. Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Die Interpretation von internationalen Handelsklauseln richtet sich nach den Incoterms 2010.
 

2. Angebote

Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten handelt. Schriftliche Offerten binden Schaerer während zwei Wochen nach Ausstellung, sofern nichts Anderes vereinbart worden ist.
 

3. Zustandekommen des Vertrages

Der Kaufvertrag gilt als abgeschlossen durch schriftliche Auftragsbestätigung. Die Übermittlung der Auftragsbestätigung kann per Post, Fax oder Email erfolgen.
 

4. Bonitätsprüfung

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Schaerer nach erfolgter Bestellung eine Bonitätsprüfung des Kunden vornehmen und zu diesem Zweck auch ohne dessen ausdrückliches Einverständnis Daten des Kunden einholen kann. Den datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der Schweiz wird Rechnung getragen. Schaerer behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Konditionen der Bestellung zu ändern, resp. die Bestellung nicht anzunehmen, wenn die Bonitätsprüfung schlecht ausfällt. Die Beurteilung hierüber liegt im Ermessen von Schaerer.
 

5. Bestelländerungen

Der Kunde informiert Schaerer schriftlich über Änderungswünsche. Schaerer teilt dem Kunden mit, ob und unter welchen Bedingungen die Änderungen möglich sind. Die Änderung der Bestellung gilt als vom Kunden akzeptiert, wenn der Kunde sie nicht innerhalb von zwei Werktagen ablehnt. Bei preislichen Änderungen von mehr als 20% der ursprünglichen Bestellsumme ist in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung des Kunden erforderlich. Änderungen durch Schaerer (insbesondere Preis- und Terminänderungen) werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 10 Arbeitstagen seit Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Schaerer behält sich Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung vor, welche keine Auswirkungen auf Funktion, Preis und Termin haben.
 

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, versteht sich der vereinbarte Kaufpreis ab Werk und deckt alle Leistungen ab, welche zur gehörigen Vertragserfüllung notwendig sind. Abgegolten sind insbesondere die üblichen Verpackungskosten sowie Spesen und alle öffentlichen Abgaben, welche nicht separat ausgewiesen sind. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird die Zahlung netto innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, ohne jeden Abzug. Schaerer ist berechtigt, bei Überschreiten der Zahlungsfrist ohne Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5% zu verlangen. Bei Zahlungsverzug behält sich Schaerer vor, sämtliche Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Rechnungen zurückzubehalten. Teilzahlungen benötigen die vorgängige schriftliche Genehmigung durch Schaerer. Zahlungen zur Begleichung älterer Rechnungen werden dem Kunden in der folgenden Reihenfolge angerechnet:

Kosten, Zinsen, Hauptforderung. Schaerer behält sich das Recht vor, in begründeten Fällen Vorauszahlung zu verlangen, resp. eingeräumte Teilzahlungen zu widerrufen. Kommt der Kunde bei vereinbarten Teilzahlungen mit einer Zahlung in Rückstand, ist Schaerer zur sofortigen Einforderung des Gesamtbetrages berechtigt, resp. ohne zusätzliche Nachfristsetzung zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag und Verlangen von Schadenersatz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde mit dem Gesamtbetrag in Verzug gerät.
 

7. Erfüllungsort und Gefahrübergang

Erfüllungsort ist der von den Parteien vereinbarte Lieferort. Bei Lieferungen ohne Montagearbeiten ist dies die Übergabe der Ware an den Versandbeauftragten. Bei Lieferungen mit Montage ist dies am Tag der Installation vor Ort (Arbeitsrapport, Übergabeprotokoll). Nutzen und Gefahr gehen am Erfüllungsort auf den Kunden über. Bei vom

Käufer zu vertretenden Verzögerungen der Absendung oder Übergabe geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
 

8. Lieferung

Lieferfristen sind unverbindlich. Schaerer informiert den Kunden rechtzeitig über Lieferverzögerungen. Eine Überschreitung des Liefertermins berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu fordern. Bei Vereinbarung eines festen Liefertermins hat der Kunde im Falle des Verzugs von Schaerer eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen. Bei verspäteter oder Nicht-Lieferung trotz Nachfristansetzung ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Kann die Lieferfrist infolge höherer Gewalt (wie Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Materialien, Streik, etc.) nicht eingehalten werden, wird sie angemessen verlängert. Wird durch den Einfluss höherer Gewalt die Leistung unmöglich, so wird Schaerer ohne Schadenersatzpflicht von der Leistungspflicht befreit. Treten die vorgenannten Hindernisse beim Kunden ein, so gelten die gleichen Bestimmungen auch für seine Abnahmepflicht. Können die bestellten Produkte zum vereinbarten Termin nicht geliefert werden, und sind die Gründe hierfür vom Kunden zu vertreten (z.B. fehlende bauseitige Installationen), so ist Schaerer berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen oder den Kaufpreis in Rechnung zu stellen und vom Kunden die Kosten für die Einlagerung zu verlangen. Der Nachweis, dass Schaerer ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten. Die von Schaerer mitgelieferten Dokumente wie Bedienungsanleitungen, etc. sowie Weisungen von Schaerer sind vom Kunden unbedingt zu beachten. Falls die Montage durch Schaerer erfolgt, sind bauseitige Abklärungen und Installationen (z.B. ordnungsgemässes Verlegen der Wasserleitungen bis zur Maschine, der Stromleitungen bis zur Maschine, resp. bis zum Hauptschalter, Einrichtung des Wasserablaufs) Sache des Kunden. Hieraus resultierende Kosten gehen zu seinen Lasten. Für die Einhaltung allgemeiner und örtlicher Vorschriften für die bauseitigen Installationsarbeiten (z.B. elektrotechnische Vorschriften) übernimmt Schaerer keine Haftung. Mit in Zahlung genommenen Gebrauchtgeräten ist nach Weisung von Schaerer zu verfahren.

 

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Ansprüche im Eigentum von Schaerer. Der Käufer verpflichtet sich, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums von Schaerer erforderlich sind, mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt er Schaerer mit Abschluss des Vertrages, auf seine Kosten die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes in öffentlichen Registern gemäss den Formalitäten zu erfüllen. Tritt Schaerer infolge Zahlungsverzug des Kunden vom Vertrag zurück, ist der Kunde auf erste Aufforderung von Schaerer zur sofortigen Herausgabe der Kaufsache verpflichtet. Die Veräusserung eines unter Eigentumsvorbehalt gekauften Produktes bedarf zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Schaerer.
 

10. Rücktritt vom Kaufvertrag

Der Kunde kann von einem bestätigten Auftrag zurücktreten, wenn Schaerer schriftlich ihr Einverständnis zum Rücktritt gibt. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag schuldet der Kunde Schaerer für die hierdurch entstandenen Aufwendungen eine Konventionalstrafe von 15% des Nettokaufbetrages. Vorbehalten bleibt die Geltendmachung weiteren

Schadenersatzes, wobei die Konventionalstrafe an diesen Betrag angerechnet wird. Wird ein Vertrag nach erfolgter Lieferung rückabgewickelt, so ist Schaerer neben der ihr sonstigen zustehenden Schadenersatzansprüche berechtigt, für Nutzen und Gebrauch der Produkte folgende Beträge zu fordern:

• 25% des Kaufpreises zuzüglich MWSt. innerhalb des ersten Vierteljahres,

• 30% des Kaufpreises zuzüglich MWSt. innerhalb des zweiten Vierteljahres;

• 40% des Kaufpreises zuzüglich MWSt. nach einem Jahr;

• 50% des Kaufpreises zuzüglich MWSt. nach zwei Jahren;

• 60% des Kaufpreises zuzüglich MWSt. nach drei Jahren.

Der Nachweis, dass eine kleinere Wertminderung eingetreten ist, bleibt dem Käufer vorbehalten.
 

11. Gewährleistung

Schaerer gewährleistet, dass die gekauften Güter die zugesicherten Eigenschaften aufweisen, den massgeblichen Sicherheitsvorschriften in der Schweiz entsprechen und keine körperlichen oder rechtlichen Mängel aufweisen, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigen. Für die Art und den Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung und allfällige Nachträge massgeblich. Der Kunde prüft die Beschaffenheit der Sache innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung. Ohne Mitteilung an Schaerer innerhalb dieser Frist wird davon ausgegangen, dass die Lieferung mangelfrei erfolgte. Für versteckte Mängel beträgt die Garantiefrist 12 Monate ab Installation (Arbeitsrapport, Übergabeprotokoll), jedoch längstens 18 Monate ab Verlassen des Werkes in Zuchwil. Vorbehalten bleiben anders lautende schriftliche Vereinbarungen gemäss Auftragsbestätigung (z.B.

definierte Anzahl bezogene Produkte). Mängelrügen haben schriftlich zu erfolgen. Der Kunde ist durch die

Geltendmachung von Sachmängelansprüchen nur in zweifelsfreien Fällen berechtigt, noch offene Zahlungen zurückzubehalten.

Keine Gewähr wird geleistet für:

• Verschleissteile (z.B. Dichtungen, Ventile, Hähne, Heizwiderstände, Temperaturregler);

• Zubehör, welches auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden geliefert oder installiert wird (z.B. Abrechnungssystem);

• Mängel aufgrund von Witterungseinflüssen, chemischen, physikalischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen, soweit dies nicht auf ein Verschulden von Schaerer zurückzuführen ist;

• bei Verzicht auf eine Wasseraufbereitung trotz Notwendigkeit eines Einsatzes;

• Mängel aufgrund von Nichteinhaltung von Reinigungs-, Betriebsund ähnlichen Vorschriften;

• Mängel infolge Einsetzens von Nicht-Originalteilen, fehlerhafte oder nicht von Schaerer autorisierte Eingriffe durch den Käufer oder Dritte, unsachgemässe Behandlung und/oder Änderung am Produkt.

Liegt ein Mangel vor, hat der Kunde Schaerer zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Ist dies nicht möglich oder nicht erfolgreich, so hat der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung die Wahl, ein weiteres Mal unentgeltliche Nachbesserung zu verlangen, einen dem Minderwert entsprechenden Abzug vom Preis zu machen,

vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatzlieferung zu verlangen. Die Ersatzlieferung kann insbesondere durch den Austausch von defekten Komponenten erfolgen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Schaerer über. Weiterer Schadenersatz, insbesondere für direkte und indirekte Folgeschäden, ist ausgeschlossen, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Haftung für Fahrlässigkeit wird ausdrücklich wegbedungen.
 

12. Service

Dieser Abschnitt findet nur Anwendung für Dienstleistungen, welche Schaerer direkt beim Kunden vornimmt und welche nicht im Zusammenhang mit Service-Abonnements stehen. Für Dienstleistungen, welche innerhalb eines Service-Abonnements getätigt werden, verweisen wir auf unsere Allgemeinen Service-Bedingungen. Service-Dienstleistungen sind Wartungen oder Störungsbehebungen, die ausserhalb von Gewährleistungsfällen oder Service-Abonnementen erbracht werden. Die Aufträge können durch Schaerer selber oder beauftragte Dritte erfüllt werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich zu vergewissern, dass allfällige Dritte von Schaerer autorisiert wurden. Der Service-Auftrag kommt mit Unterzeichnung eines Bestellscheines oder Zustellung der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Service-Erbringung, zustande. Der Kunde garantiert den ungehinderten Zugang zu den Maschinen. Austauschteile gehen entschädigungslos in das Eigentum von Schaerer

über. Wird nicht schriftlich etwas anderes vereinbart, werden Services gemäss den bei Auftragsannahme aktuellen Ansätzen erbracht. Service-Rechnungen sind gemäss den Bedingungen von Ziff. 5 Abs. 2 zahlbar. Schaerer behält sich ausdrücklich vor, nur gegen Vorausoder Barzahlung tätig zu werden, wenn begründete Zweifel bestehen, dass der Kunde den Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann oder wird. Begründete Zweifel bestehen insbesondere, wenn für andere Rechnungen Zahlungsverzug bestand oder immer noch besteht. Ausstehende Zahlungen können von einer Voraus- oder Barzahlung in Abzug gebracht werden. Die Gewährleistung von Schaerer bei der Service-Erbringung beschränkt sich auf die Störungsbehebung. Für weiteren Schaden, insbesondere entgangenen Gewinn, kann Schaerer nicht verantwortlich gemacht werden.
 

13. Abtretung und Verpfändung

Dem Kunden aus dem Kaufvertrag zustehende Forderungen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Schaerer weder abgetreten noch verpfändet werden.
 

14. Vertraulichkeit/Geistiges Eigentum

Die Vertragsparteien behandeln alle Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Alle von Schaerer erarbeiteten Programme und das mit den Maschinen zusammenhängende Know How verbleiben im alleinigen Eigentum von Schaerer. Der Käufer verpflichtet sich, diese nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden und sie Dritten nur zugänglich zu machen, soweit es für den Gebrauch der Produkte unerlässlich ist.
 

15. Weiterveräusserung

Bei Weiterveräusserung der Produkte ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag dem Käufer zu überbinden, sofern sie für diesen Anwendung finden (insbesondere die Bestimmungen über Gewährleistung und Service).
 

16. Schlussbestimmungen

Diese AGB gelten in der jeweils aktuellsten Fassung. Änderungen werden dem Käufer schriftlich mitgeteilt und gelten mit deren Zustellung als akzeptiert. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtlich unwirksam oder

undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine solche Bestimmung treten, die dem wirtschaftlich angestrebten Ergebnis der Vertragsparteien am nächsten kommt. Diese Bestimmungen wurden in Deutsch verfasst; bei Unklarheiten ist die deutsche Version massgeblich. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen ausschliesslich auf schweizerischem Recht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkehr vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz der Schaerer, wobeimSchaerer das Recht hat, den Kunden wegen Vertragsverletzung an seinem Sitz zu belangen.